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Offener Brief des Landesverbandes Freier Radios zur Perspektive DAB: In anderen Bundesländern sind Freie Radios bereits auf DAB+ zu hören. In Baden-Württemberg leider noch nicht, und es ist auch noch unklar, ob und wann das der Fall sein wird. Aus diesem Grund hat die AFF – die Assoziation Freier Gesellschaftsfunk in Baden-Württemberg – einen Offenen Brief an die Landesmedienanstalt verfasst, in dem Perspektiven für die Verbreitung der Freien Radios auf DAB + gefordert werden. Der vollständige Text kann hier nachgelesen werden:

„In der gestrigen Pressemitteilung der LFK wurde über wichtige Themen der letzten Sitzung des LFK-Medienrats informiert, darunter die Novellierung des Mediengesetzes. Vor allem die geplante Verlängerung aller UKW- und DAB-Zuweisungen hebt der Medienrat positiv hervor. Diese Verlängerung stellt sicherlich einen ‚wichtigen Eckpfeiler zum Erhalt der lokalen und regionalen Hörfunklandschaft‘ dar. Auch die freien Radios profitieren hier von einer Verlängerung der UKW-Zuweisung bis 2030.

Als Landesverband der freien Radios im Land hätten wir uns allerdings gewünscht, wenn die freien Radios darüber hinaus Planungssicherheit hinsichtlich einer digitalen terrestrischen Verbreitung erhalten würden. Eine Perspektive zur Förderung von DAB fehlt den freien Radios ebenso wie die vorgängig nötige Bedarfszuweisung von Kapazitäten für eine solche Verbreitung. Damit sind die nichtkommerziellen Veranstalter die einzigen Programmanbieter des Landes, die noch nicht über DAB zu hören sind. Die vorliegende Novellierung des Landesmediengesetz würde diese Diskriminierung fortschreiben. Unseren Hörer*innen können wir weiterhin keine Antwort auf die häufig gestellte Frage geben, wann wir auf DAB zu hören sein werden.

Dies ist auch deshalb unverständlich, weil freie Radios aus Baden-Württemberg wie Radio Dreyeckland, Freies Radio Freudenstadt oder Radio free FM inzwischen als ‚Public Value‘ in die Gesamtliste der privaten Angebote gem. § 84 Abs. 5 Satz 1 MStV aufgenommen wurden. In der Begründung für die Aufnahme wird zudem generell der Beitrag von NKL zur Angebots- und Meinungsvielfalt im Bundesgebiet gewürdigt. In der damit einhergehenden Einstufung als ‚leicht auffindbares‘ Public-Value-Angebot im Sinne des Medienstaatsvertrages sehen wir auch eine Würdigung unserer Arbeit*. Wir erwarten, dass die LFK dieser Einstufung Rechnung trägt und den Weg für eine DAB-Verbreitung ebnet.

Im Jahr 2019 haben wir eine Kostenkalkulation für einen DAB-Multiplex im Land mit allen nichtkommerziellen und Lernradios vorgelegt. Die Kalkulation erfolgte in Beratung mit der Schweizer Firma Digris, die in der Schweiz und in Frankreich mittlerweile mehrere Multiplexe erfolgreich betreibt. Die jährlichen Betriebsausgaben pro Sender (14 im Land) lagen damals etwa bei 40.000 €, was der heutigen Fördersumme der LFK für die privaten Anbieter entspricht. In diesem Sinne fordern wir als Landesverband eine Gleichstellung mit den privaten Veranstaltern bei der Förderung der DAB-Verbreitung.

Herr Dr. Epp, Sie sprechen sich für eine Verlängerung der Förderung von regionalen Fernsehangeboten nach § 47a Landesmediengesetz in Baden-Württemberg aus, die Landesregierung solle die Förderung nach § 47a Landesmediengesetz fortsetzen. Hierdurch frei gewordene Mittel im Rundfunkbeitragsbudget der LFK könnten den Simulcast von DAB und UKW aller NKL und Lernradios finanzieren.

Mit freundlichem Gruß

Die Sprecher*innen des Landesverbands der Freien Radios AFF“