FREIESRADIO FREUDENSTADT
Das Statut
(Fassung vom 15. März1994)
Präambel
Diese Statuten wurden vomVorstand des FÖRDERKREIS RADIO FREUDENSTADT e.V. und demVorstand der REDAKTION RADIO FREUDENSTADT e.V. beschlossen und vonden Mitgliederversammlungen am 15. März 1994 verabschiedet.Sie wurden verfasst, um die Idee eines gemeinnützigen undnichtkommerziellen, lokalen Rundfunksenders mit freiem Zugang füralle festzuschreiben.
Art 1. Verbindlichkeit
(1)Diese Statuten sind verbindlich für die journalistische,organisatorische und technische Arbeit und die Umgangsformen füralle aktiven RadiomacherInnen und alle bestehenden und zukünftigenOrgane und Gremien des Senders FREIES RADIO FREUDENSTADT (FRF), egalwelche Rechtsform der Sender oder die einzelnen Organe und Gremienhaben.
(2)Verstöße gegen die folgenden Grundsätze könnenzu Ausschluss aus sämtlichen Gremien und Organisationen von FRFführen.
(3)Die allgemeinen Grundsätze §1.-§10. dürfen nurmit einer Mehrheit von 4/5 der Gesamtzahl der Förderkreismitgliedergeändert werden.
Art 2. Definition desSenders
(1)FRF ist ein unabhängiger, demokratischer, selbstverwalteter,gemeinnütziger und nichtkommerzieller Sender im RaumFreudenstadt. Er fördert die Meinungsvielfalt und die freieMeinungsbildung im Sinne des Landesmediengesetzes von BadenWürttemberg.
(2)An der Programmgestaltung von FRF dürfen grundsätzlich allemitwirken im Rahmen der Statuten und unter Beachtung derpresserechtlichen Vorschriften. Besonders gefördert werdensollen Personen und Gruppen, die zu herkömmlichen Medien keinenoder nur begrenzten Zugang haben. FRF will den Austausch zwischengesellschaftlichen Gruppen fördern und zu gemeinsamenselbstbestimmten Handeln anregen. Information, Diskussion undMeinungsäußerungen sollen das soziale, kulturelle undpolitische Engagement von Personen aus vielen Lebensbereichenwiderspiegeln und begünstigen.
Art 3. Hörerbeteiligung
FRF will die Trennungzwischen Radiomachern und -konsumenten abbauen. HörerInnen habendie Möglichkeit, selbst Beiträge herzustellen und sich überTelefon oder durch Anwesenheit im Studio - soweit diesorganisatorisch und technisch machbar ist - an den Sendungen zubeteiligen.
Art 4. wechselndePerspektive
FRF will die Hintergründevon Ereignissen und Entwicklungen von möglichst vielen Seitenbeleuchten und dabei vorrangig die betroffenen Menschen zu Wortkommen lassen. Themen, die sonst nur eine geringe Öffentlichkeiterreichen, sollen besondere Berücksichtigung finden.
Art 5. Ausschlußkommerzieller Werbung
Das Ausstrahlenkommerzieller Werbung (Definition siehe Werberichtlinien derLandesmedienanstalt für Kommunikation (LfK)) über denSender ist ausgeschlossen, da diese hauptsächlich deneigennützigen Interessen eines Anbieters dient, was denGrundsätzen von FRF zuwiderläuft. Es besteht die Gefahr derManipulation der Hörer und der einseitigen Abhängigkeit desSenders von kommerzieller Werbung. Darüber hinaus störtWerbung den Programmablauf.
Art 6. Transparenz
Im Sinne derMeinungsvielfalt sollen unterschiedliche Positionen der Redaktion undder Hörerschaft öffentlich dargelegt werden, soweit diesorganisatorisch und technisch machbar ist, auch über den Sender.Kontroversen sollen so dargestellt werden, daß die HörerInnendie Möglichkeit haben, eine eigene Meinung zu bilden. DieFunktion von FRF als öffentliches Forum setzt die Möglichkeitvoraus, sich unverfälscht äußern zu können. Diesgilt auch bei Aufsichtsmaßnahmen der LfK und beiGegendarstellungsverlangen.
Art 7. Unabhängigkeit
FRF ist nichtparteigebunden und nicht konfessionell. Keine Gruppe oderOrganisation, oder Einzelperson, darf eine Vorrangstellung im Sendereinnehmen. So dürfen auch politische, religiöse oderweltanschauliche Gruppen, etwa Parteien, Kirchen oder vergleichbareOrganisationen ihre finanzielle, zahlenmäßige odergesellschaftliche Macht nicht dazu benutzen, einen Einfluß aufden Sender zu nehmen, der es anderen gesellschaftlichen Kräftenerschwert, sich am Sender zu beteiligen oder sich über denSender zu äußern.
Art 8. Grundhaltung
(1)Ausgehend von der Feststellung, daß die Gesellschaft mit mehrund auch weniger sinnvoll und gerechtfertigt erscheinendenhierarchischen Strukturen durchsetzt ist, verpflichtet sich dieRedaktion den Grundsätzen der Toleranz, der Menschenwürde,der Gleichberechtigung und der Selbstbestimmung. Das betrifft dasVerhältnis der Geschlechter zueinander, das Nebeneinandergesellschaftlicher und ethnischer Gruppen und derReligionsgemeinschaften.
(2)Autoritäre Strukturen in Staat, Kirche und Wirtschaft dürfenund sollen hinterfragt werden, anstatt als selbstverständlichübernommen zu werden. Auch die Beziehung zwischen Mensch, Naturund Wirtschaft soll kritisch thematisiert werden, um Wege zu mehrUmsicht im Umgang mit der Natur zu finden.
Art 9. internationaleAusrichtung
Die Arbeit der Redaktionunterstützt die partei- und grenzüberschreitendeVölkerverständigung und wendet sich gegen nationalistischeIdeologien und ihre Ausdrucksformen.
Art 10. Förderungder Gemeinschaft
FRF unterstütztBestrebungen, die an die Stelle von Konkurrenz und Ausgrenzung dieFörderung des Menschen mit seinen produktiven, kreativen,kommunikativen und kooperativen Fähigkeiten setzen. Damit wirktFRF den allgemeinen Trends zur Anonymität, Passivität undVereinzelung entgegen.
Art 11. Orientierung,Kooperation
FRF orientiert sich anden Entwicklungen in seinem Sendegebiet, beschränkt sich abernicht darauf. Gruppen und Vereine aus dem Gebiet könnenregelmäßig Sendungen selbständig gestalten. FRFarbeitet mit freien Radiosendern im In- und Ausland zusammen und istMitglied im Dachverband der freien Radioinitiativen inBaden-Württemberg, der Assoziation freier Gesellschaftsfunk(AFF), und im Bundesverband freier Radios (BFR). FRF bemüht sichum eine bewusste und konkurrenzfreie Kooperation mitMedienschaffenden aus Zeitungen, Zeitschriften, Archiven,Videogruppen, Radio- und Fernsehsendern und sonstigen Medien undversteht sich als Ergänzung des bisherigen Medienangebots.