RedaktionRadio Freudenstadt e.V.
(Satzung vom 2.2.94)
§ 1 Name, Sitz,Geschäftsjahr
Der Verein heißtRedaktion Radio Freudenstadt e.V. und hat seinen Sitz inFreudenstadt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck desVereins
(1)Der Verein ist ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigtätig.
(2)Innerhalb des Senders FREIES RADIO FREUDENSTADT nimmt der Vereinredaktionelle und organisatorische Aufgaben wahr, gemeinsam mit demFÖRDERKREIS RADIO FREUDENSTADT e.V. Er sorgt für eineangemessene Beteiligung der gesellschaftlichen Kräfte, besondersderjenigen, die zu Medien keinen oder nur begrenzten Zugang heben.Damit regt der Verein zu selbständigem, eigenverantwortlichemHandeln an, auf kultureller, sozialer und politischer Ebene. DasBewusstsein für regionale Kultur und regionale Probleme sollgeschärft werden.
(3)Der Verein ist keiner bestimmten Gruppe oder Partei verpflichtet. Erist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linieeigenwirtschaftliche Zwecke, Mittel des Vereins dürfen nur fürsatzungsmäßige Zwecke verwendet werden, Niemand darf ausMitteln des Vereins unverhältnismäßige Zuwendungenerhalten.
(4)Diese Satzung wird durch das Statut des Senders FREIES RADIOFREUDENSTADT und die Geschäftsordnungen der jeweiligen Organeverbindlich ergänzt, dort werden auch die Aufgabenregelungen alsGmbH-Gesellschafter verbindlich geregelt.
§ 3 Organe
(1)Organe des Vereins sind das FORUM d.h. Die Mitgliederversammlung,und das KOORDINATIONS-TEAM als Vorstand.
(2)Das Koordinationsteam und das Forum können Arbeitsgruppeneinrichten.
§ 4 Eintritt,Austritt, Ausschluß, Beiträge
(1)Mitglied des Vereins kann jeder werden, der dessen Ziele (§ 2)unterstützt. Minderjährige bedürfen der schriftlichenZustimmung ihrer Erziehungsberechtigten. Das Koordinationsteamentscheidet über die Aufnahme. Der Austritt erfolgt durcheinfache schriftliche Erklärung gegenüber demKoordinationsteam.
(2)Aufnahmekriterien sind
a)die Mitgliedschaft im FÖRDERKREIS RADIO FREUDENSTADT e.V.
b)mindestens zwei Monate aktive Mitarbeit beim Sender
c)regelmäßige Teilnahme an Sitzungen und Treffen der fürdiese aktive Arbeit wichtigen Gremien
d) Teilnahme an mindestens einem Einführungskurs, dersendetechnische, journalistische, rechtliche und projektspezifischeKenntnisse vermittelt.
(3)Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es demAnsehen oder den Zielen des Vereins Schaden zugefügt oder seinerSatzung zuwider gehandelt hat. Über den Ausschlußentscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 der abgegebenengültigen Stimmen. Das betroffene Mitglied ist vorher zu hören.
(4)Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben
§ 5 Forum(Mitgliederversammlung)
(1)Das Forum trifft sich regelmäßig. Es wird vomKoordinationsteam durch Aushang in den Räumlichkeiten desSenders einberufen, mindestens eine Woche vorher und unter Mitteilungder festgelegten Tagesordnung.
(2)Ein ausserordentliches Forum findet statt, wenn es dasKoordinationsteam oder 1/6 der Mitglieder fordern.
(3)Nichtmitglieder haben ein Anwesenheits- und Rederecht, aber keinStimmrecht.
(4)Das Koordinationsteam bestimmt einen Versammlungsleiter. DurchBeschluss des Forums kann die festgelegte Tagesordnung geändertoder ergänzt werden.
(5)Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmengefaßt und in einem Protokoll niedergelegt. Stimmenthaltungenbleiben außer Betracht. Satzungsänderungen bedürfenjedoch einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen.Sonderregelungen bestehen ferner für den Ausschluß vonMitgliedern (§ 4 Abs.3), sowie für die Auflösung desVereins (§ 8).
(6)Das Forum gibt sich eine Geschäftsordnung.
§ 6Koordinationsteam
(1)Das Koordinationsteam besteht aus dem geschäftsführendenVorstand und dem erweiterten Vorstand, Der geschäftsführendeVorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Der geschäftsführendeVorstand führt die Geschäfte nach § 26 BGB. Daserweiterte Koordinationsteam besteht aus zusätzlich mindestens 5Mitgliedern. Der verantwortliche Redakteur gehört Kraft seinesAmtes zum Koordinationsteam.
(2)Das Koordinationsteam trifft sich in der Regel einmal pro Woche.
(3)Das Koordinationsteam wird von dem Forum für die Dauer einesJahres gewählt und ist diesem verantwortlich. Bis zur Wahl einesneuen Teams bleibt das alte Koordinationsteam im Amt. Die Wiederwahlist zulässig. Die Teammitglieder werden in getrennten Wahlgängenmit einfacher Mehrheit gewählt. Der Verein wird gerichtlich undaussergerichtlich von 2 Mitgliedern des geschäftsführendenVorstands gemeinsam vertreten.
(4)Die Mitglieder des Koordinationsteams können vom Forum vorzeitigmit 2/3 Mehrheit abgewählt werden.
(5)Das Koordinationsteam wacht über die Einhaltung der gesetzlichenVorschriften und Programmgrundsätze bei der Ausstrahlung vonRundfunkprogrammen durch den Sender FREIES RADIO FREUDENSTADT. DasKoordinationsteam achtet auf eine angemessene Beteiligung dergesellschaftlichen Kräfte und der Hörerinnen und Höreram Programm.
§ 7 Arbeitsgruppen
Die Arbeitsgruppenerhalten Vorgaben und Anleitungen von dem Organ aus dem siehervorgehen, und geben diesem Auskunft über ihre Arbeit. DasKoordinationsteam oder das Forum können eine Geschäftsordnungfür die Arbeitsgruppen aufstellen.
§ 8 Auflösung
(1)Die Auflösung des Vereins kann nur mit mit 4/5 der abgegebenengültigen Stimmen beschlossen werden.
(2)Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seinesbisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins demFÖRDERKREIS RADIO FREUDENSTADT e.V. zu, der es ausschließlichund unmittelbar zu gemeinnützigen Zwecken zu verwenden hat.