FREIESRADIO FREUDENSTADT


Geschäftsordnung


Verabschiedetam 8. Mai 1995 durch die gemeinsame Vorstandssitzung

FörderkreisRadio Freudenstadt e.V. und Redaktion Radio Freudenstadt e.V.




A:Zielsetzung, Rahmenbedingungen


1. Diese Geschäftsordnungsetzt die Aufgabenverteilung fest zwischen dem FörderkreisRadio Freudenstadt e.V. und derRedaktion Radio Freudenstadt e.V., ausgehendvon der Satzung der beiden Vereine. Sie setzt Vorgaben aus dem Statutdes Senders um und gibt zudem als Benutzer- und Hausordnung fürden Sender, seine Einrichtung und Geräte.

2. Diese von den Vorständenbeider Vereine aufgestellte Geschäftsordnung kann von dengemeinsamen Vorständen oder von den gemeinsamenMitgliederversammlungen geändert werden. Eine 2/3 Mehrheit derstimmberechtigten Anwesenden ist nötig. Zu denÄnderungssitzungen muß rechtzeitig schriftlich eingeladenwerden, eine schriftliche Tagesordnung muß vorliegen.

3. Beide Vereine können undsollen zur Wahrnehmung verschiedener Einzelaufgaben gemeinsameArbeitsgruppen bilden, beispielsweise für Öffentlichkeitsarbeit,Finanzen, besondere Projekte. Jede Arbeitsgruppe hält übereine/n von ihr bestimmte/n Sprecher/in engen Kontakt zu denVorständen. Die Vorstände beider Vereine arbeitengrundsätzlich eng zusammen und treffen sich in der Regelmindestens monatlich zu einer gemeinsamen Vorstandssitzung

4. Beschlüsse zur Umsetzungdieser Geschäftsordnung werden mit einfacher Mehrheit derstimmberechtigten Anwesenden gefasst.


B:Der Förderkreis Radio Freudenstadt e.V.


1.Der Förderkreis stellt das Freies Radio Freudenstadtauf eine ausreichende gesellschaftliche, organisatorische undfinanzielle Basis. Bei der Wahrnehmung dieses satzungsmäßigenZiels fallen dem Vorstand insbesondere folgende Aufgaben zu:

a) Erwirbt um beitragszahlende Mitglieder und um Spenden.

b) Erbeantragt Zuschüsse, Projektgelder oder andere Drittmittel.

c) Ererarbeitet Konzepte für die Offentlichkeitsarbeit sowie fürdas Erscheinungsbild des Senders in der Öffentlichkeit.

d) Erorganisiert Veranstaltungen und ggf. Merchandising-Aktionen sowieWerbung, etwa in Programman- kündigungen oder sonstigenDrucksachen.

e) Erlegt der Mitgliederversammlung jährlich einen Finanzplan vor,der die Bedarfsmeldung der Redaktion berücksichtigt.

f) Erkümmert sich um die räumliche Ausstattung des Senders undum die Instandhaltung des technischen Gerätes. Bei Bedarfschafft er technische Geräte an.

g) Erstellt dem Koordinationsteam des Redaktionsvereins monatlich einen zuvereinbarenden Betrag für laufende Kosten zur Verfügung.

h) Erstellt bezahlte Mitarbeiter/innen ein.

i) Erberuft eine/n oder mehrere verantwortliche/n Redakteur/innen. Dasentbindet einzelne Sendungsmacher/innen nicht von der persönlichenzivil- und strafrechtlichen Verantwortung für den Inhalt der eigenen Beiträge.

j) Erpflegt Kontakt zu anderen freien Radios (auch über diegemeinsamen Verbände AFF und BFR) sowie zu anderen Medien.

k) Erverfolgt die medienpolitische Entwicklung und nimmt dazu ggf.Stellung, Darüber informiert er die Mitglieder.

l) Erunterhält die Beziehungen zu der Genehmigungsbehörde undachtet zusammen mit dem Koordinationsteam

aufdie Einhaltung von den Lizenzbestimmungen in der gesamten Arbeit desSenders.


C:Die Redaktion Radio Freudenstadt e.V.


1. Aus dem Forum,der Mitgliederversammlung des Redaktionsvereins, bilden sichverschiedene Fachredaktionen. Diese gestalten regelmäßigSendungen und bestimmen jeweils eine/n Sprecher/in, die alsBindeglied zu den anderen Fachredaktionen und zum Koordinationsteamfungiert, außerdem als Ansprechpartner/in fürgelegentliche Sendungsmacher/innen. Das Forum tagt 14-tägig.



2.Das Forum beschließt das von dem Koordinationsteamvorgeschlagene allgemeine Sendeschema, das ein durchschaubares undrealisierbares Konzept darstellen soll.

3.Das Koordinationsteam (KO-Team),der Vorstand des Redaktionsvereins, arbeitet eng mit dem/derverantwortlichen Redakteur/in zusammen, die/der qua Amt Rede- undStimmrecht im KO-Team genießt, (bei rechtlichen Bedenken überden Programminhalt sogar Vetorecht). Ebenfalls enger Kontakt bestehtzu bezahlten Mitarbeitern des Senders. Dem KO-Team falleninsbesondere folgende Aufgaben zu:


a) Esorganisiert und koordiniert den laufenden Sendebetrieb, dazu baut esdie erforderlichen Strukturen auf etwa zur Sichtung und Verteilungdes Posteingangs oder zur Führung eines Recherchen-Archivs undeines Sende-Archivs.

b) Esvergibt einzelne Sendezeiten und berücksichtigt dabei das vomForum verabschiedete allgemeine Schema und

dieVorgaben des Statutes. Rahmenkriterien sich insbesondere Lokalbezug,Aktualität und Pluralität.

c) Esüberwacht im Sendebetrieb die Einhaltung des Status und dieserGeschäftsordnung (mit Haus- und Nutzungs- ordnung) sowie dieEinhaltung der rechtlichen Bestimmungen (besonders:Pflicht-Mitschnitt aller Sendungen zu

Dokumentationszwecken).Bei Verstößen einzelner Personen oder Gruppen könnendie Verantwortlichen sofort- wirksame Sanktionen verhängen, diedem Team in der nächsten Besprechung gemeldet werden.

d)Es beteiligt sich aktiv an der Organisation von handwerklichenEinweisungen und Fortbildungen, die regelmäßig fürdie Sendungsmacher/innen angeboten werden. Dies betrifft besondersdie Einarbeitung in die rechtlichen Aspekte der Radioarbeit, eineder wesentlichen Voraussetzungen für die »Live«-Arbeitam Studiomikrophon. Wer diese handwerklichen Zugangsvoraussetzungenerfüllt hat, entscheidet das KO-Team. Dabei hat die/der verantwortliche Redakteur/in ein Vetorecht.

e) Esveranlasst in Zusammenarbeit mit dem Förderkreis-Vorstand dieNeuanschaffung und Reparatur von technischem Gerät.

f) Esmeldet dem Förderkreis-Vorstand den Deckungsbedarf fürlaufende Kosten und bringt jährlich bei der Etat- planungVorschläge für Investitionen und laufende Finanzierung ein.

g) Esbringt beim Förderkreis-Vorstand Vorschläge zu Besetzungvon Personalstellen ein.


D:Haus- und Benutzerordnung


1. Diese Haus- undBenutzerordnung ist verbindlich für alle Mitarbeiter undBesucher des Senders Freies Radio Freudenstadt. Alle sindverpflichtet, die Grundsätze des Statutes des Senders FreiesRadio Freudenstadt zu beachten, sowie die Gesetze der BundesrepublikDeutschland.

2. Wer selbst Beiträge oderSendungen macht, verpflichtet sich mit der Unterschrift unter diesemDokument zur Einarbeitung in die Vorgaben des Zivil- und Strafrechts.Die Möglichkeit dazu gibt es regelmäßig beiFortbildungen.

3. Im Rahmen jeder Sendungmüssen sich die Macher/Innen namentlich nennen.

4. Neuinteressenten an derRadioarbeit können sich zunächst beim Ansprechpartner einerFachredaktion melden. Neben der praktischen Einarbeitung könnensie die Fortbildungsangebote wahrnehmen und nach Beschluß desKO-Teams den Zugang zum »Live«-Mikrophon erhalten.

5. Die Fachredaktionen odersonstigen Redaktionsgruppen und Sendungsmacher/innen sindverpflichtet, den Kontakt zum KO-Team zu halten, und ihreProgrammplanung durch ihre/n Sprecher/in in den 14-täglichstattfindenden Sitzungen des Forums einzubringen. Versetzt (in derjeweils anderen Woche) finden 14-täglich Vorstandssitzungen desKO-Teams statt. Bei Unsicherheiten über rechtliche Belangebezogen auf aktuelles Sendungsmaterial sind KO-Team und/oderverantwortlicher Redakteur/in unverzüglich zu informieren.

6. Mit technischem Gerät,Archiv- und Büromaterial ist sparsam und sorgfältig umzugehen. Vor Benutzung oder Ausleihe von Geräten mußsich der Benutzer mit dem Zustand und der Bedienung vertraut machen.Für Beschädigungen oder Zerstörung kann der Benutzeroder Verursacher zur Verantwortung gezogen werden.

7. Für verbrauchtesMaterial wie auch für Gerätebenutzung kann auf Verlangendes KO-Teams finanzieller Ersatz vom Benutzer gefordert werden.

8. Auf Ordnung und Sauberkeitbeim Aufenthalt im gesamten Haus ist zu achten. Insbesondere sind:

- Materialien an ihren Platzzurückzurräumen

-Geräte beim Ausleihen abzumelden und wieder anzumelden

- Defekte an Gerätensofort den Verantwortlichen zu melden

- Abfälle korrekt zuentsorgen

- den Anweisungen derVerantwortlichen Folge zu leisten

9. Die Hausordnung derJugendzentrums »Murgtäler Hof« ist verbindlich,solange der Sender dort untergebracht ist.

10. Bei Verstößen vonPersonen oder Gruppen gegen diese Haus- und Benutzerordnung könnenSanktionen bis hin zum Hausverbot verhängt werden.

11.In den Räumen des Senders gilt Alkoholverbot, im StudioRauchverbot.



Unterschriftder Aktiven wird beim Radio hinterlegt.